allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der INNOVATOR Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der INNOVATOR Gruppe

§ 1 Geltungsbereich
  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des INNOVATOR Gruppe (siehe §14) – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
  2. Unsere Angebote richten sich nicht an Privatpersonen (B2C), sondern ausschließlich an Geschäftsleute (B2B).
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit beauftragt oder bucht.
  5. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
 
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
  1. Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
  2. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den drei Schwerpunktbereichen (a) Fördermittelberatung, (b) Innovationsdienstleistung, (c) Sichtbarkeitsmaßnahmen (d), Beratungen und Coaching sowie (e) Schulungsmaßnahmen und (f) Projektmanagementleistungen. Dies beinhaltet auch (nicht abschließende Nennung) die Identifikation, Selektion und Erwirkung von Fördermitteln und Zuschusskomponenten, die Administration und das Berichtswesen, Vertrieb, Expertise zu Unternehmensführung und an die ISO-angelehnten Umsetzungsmaßnahmen, Betrieb eigener Onlineplattformen und Services sowie Aktivitäten des Social Media- und Online-Marketings. Auch werden Coachings, Schulungen, Fortbildungen und Kurse sowie Akkreditierungsbegleitungsmaßnahmen im digitalen sowie physischem Raum angeboten. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen sowie ortsunabhängig erbracht. Als bestellter Projektträger oder Anlaufstelle des Bundes oder der EU werden zudem spezifische Beratungs- und Begutachtungsleistungen erbracht.
  3. Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
  4. Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
  5. Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, gelten diese als verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn das der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
  6. Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
 
§ 3 Vertragsschluss
  1. Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.

  2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, per Messenger-Dienst, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.

  3. Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet. Im Falle einer kaufmännischen Auftragsbestätigung durch den Anbieter erlangt diese unmittelbar Gültigkeit.

  4. Ergänzend zum jeweiligen Hauptvertrag wird das Ausstellen einer Vollmacht des Auftraggebers zum Zwecke der Kommunikation mit bewilligenden Stellen sowie das Akzeptieren der AGB und auch der Datenschutzbestimmungen des Anbieters explizit vorausgesetzt.
 
§ 4 Vergütung
  1. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
  2. Mitgeteilte Preise sind stets Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  3. Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
  4. Für den Fall der auftraggeberseitig veranlassten Nichtinanspruchnahme erwirkter Projekterfolge, im Speziellen der unterlassenen Nutzung von bewilligten Fördermitteln, berechtigt dieses nicht zur Kürzung der Ansprüche des Auftragnehmers.
  5. Für den Fall einer strittigen Vergütungssituation gilt die partnerschaftliche Zuschussvereinbarung als ausschlaggebend.
  6. Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
  7. Unterzeichner von Verträgen bestätigen persönlich die Zahlungsfähigkeit für vereinbare Honoraransprüche.
  8. Etwaig gewährte Nachlässe und Stipendien des Anbieters können unter den ausdrücklichen Vorbehalt gestellt werden gesondert verabredete Kriterien einzuhalten. Werden diese Kriterien nicht mehr erfüllt, entfallen diese Sonderkonditionen ersatzlos.
 
§ 5 Zahlung, Rechnung
  1. Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.

  2. Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.

  3. Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und zusätzlich die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.

  4. Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.

  5. Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.

  6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

  7. Der Anbieter ist mitunter Mitglied der Creditreform Unternehmensgruppe und behält sich die Einholung von Informationen in der Wirtschaftsauskunftei vor. Auch können Risikoaufschläge oder die Ablehnung von Bestellungen hieraus resultieren.

  8. Es wird ausdrücklich ein beschleunigtes Inkassoverfahren vereinbart. Wird eine fällige Zahlung nicht geleistet, wird die Rechnung angemahnt werden. Bei weiterem Ausbleiben der Rechnungsbegleichung, wird der Fall direkt an einen externen Inkassodienst übergeben. Die hierdurch verursachten und veranlassten Kosten sind direkt vom Kunden zu tragen und werden auch nicht durch den Anbieter vorverauslagt.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine aktive Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.

  2. Ob und wie ausführlich der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt zudem davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.

  3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen, den Auftrag als einseitig abgebrochen zu werten und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.

  4. Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.

  5. Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter etwaig bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen und dürfen außerhalb des Unternehmens nicht weitergegeben werden. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.

  6. Es werden besondere Mitwirkungspflichten des Kunden, im Falle von erfolgreich erwirkten Förderbescheiden (auch Zuwendungsbescheid genannt), vereinbart. Der vom Anbieter zu verantwortende und zu beeinflussende vereinbarte Erfolg des Auftrags tritt ausdrücklich unmittelbar mit dem Erlangen der Rechtsgültigkeit des beantragten Zuwendungsbescheids ein. Der Auftrag wird in diesem Fall als vollständig erfolgreich gewertet und ist somit auch mit der vereinbarten erfolgsabhängigen Gebühr fakturierbar.

  7. Darüber hinaus obliegen dem Kunden weitere besondere Umsetzungspflichten. Denn der vom Kunden zu verantwortende reale Umsetzungszeitraum geförderter Maßnahmen liegt vollständig in seinem Verantwortungsbereich. Eine etwaige Kopplung von Rechnungstranchen des Anbieters an ggf. später eintretende Rückzahlungen aus Zuschüssen und Fördermitteln an den Kunden wird ausdrücklich nicht vereinbart und im Zuge der einseitigen Inanspruchnahme zurückgewiesen.

 
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
  1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Sollte der Anbieter auftragsbezogene Systeme betreiben oder zur Verfügung stellen, steht ihm frei den Zugang dazu ohne separate Ankündigung zu beschränken, um sein wirtschaftliches Risiko zu senken.
  2. Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
  3. Für die Dauer der externen gerichtlichen Beilegung eines Streitfalls werden alle Leistungen pausiert und ggf. erwirkte Bescheide unter den Vorbehalt der Rückabwicklung gestellt.
 
§ 8 Haftung, Verjährung
  1. Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
  2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
  3. Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
 
§ 9 Laufzeit, Kündigung
  1. Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Widerruf, Stornierungen und andere Vertragsauflösungen unter Geschäftsleuten nicht möglich.

  2. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann mindestens die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.

  3. Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.

  4. Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.

  5. Innerhalb des Vertrags oder separat geschlossene Exklusivitätsvereinbarungen können separaten Bestand über die direkte Auftragsbeziehung hinweg haben, sofern dieses ausdrücklich vereinbart wurden.

  6. Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.

 
§ 10 Urheberrecht
  1. Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
  2. Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
  3. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
  4. Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
 
§ 11 Unterlagen des Kunden
  1. Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
  3. Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
  4. Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
  5. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
  6. Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
 
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
  1. Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  2. Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung, auch auszugsweise, dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten digitalen Gruppe oder physischer Veranstaltungen. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholten schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
  3. Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
  4. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
  5. Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.
 
§ 13 Elektronische Kommunikation
  1. Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch alleinig in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden. Es kann dazu ein separates Postfach/Ansprechpartner vereinbart werden.
 
§ 14 Vertragspartner und Mitglieder der INNOVATOR Gruppe
  1. Sofern nicht abweichend vereinbart oder veröffentlicht gelten diese Geschäftsbedingungen einheitlich für alle Beteiligungen der INNOVATOR Gruppe.
  2. Folgende Unternehmen und Entitäten gehören zum Zeitpunkt der Aktualisierung dieser Bedingungen zur INNOVATOR Gruppe:
    • Dr.-Ing. Dennis Bakir
    • Bakir Innovation GmbH
    • INNOVATOR GmbH
    • INNOVATOR_INSTITUT gGmbH
    • Mission TOP 5 GmbH
    • BH Investment GmbH
    • Projekt & Promotion Erlebnis GmbH
 
§ 15 Schlussbestimmungen
  1. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Der elektronischen Vertragsschließung wird zugestimmt.
  3. Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann/leute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: August 2023

Kontaktformular